Die Initiative „Komm in die Gänge“ erhebt Klage beim Verwaltungsgericht gegen die am 9. Juni veröffentlichte Allgemeinverfügung der Freien und Hansestadt Hamburg, die eine "blaue Zone" definiert, innerhalb der keine Versammlungen stattfinden dürfen. Selbst lange angemeldete Kundgebungen wie die Oase im Gängeviertel werden verboten. Wer sich zwischen 7. und 8. Juli in der Stadt noch frei bewegen können wird, liegt im Ermessen der Beamten. Das Gängeviertel sieht die Grundrechte und den öffentlichen Raum während des G20-Gipfels beschnitten und bedroht – die Hamburger Innenstadt wird zum Gefahrengebiet 2.0 erklärt.
Das Gängeviertel ist ein Symbol für die Öffnung und Erhaltung von öffentlich zugänglichen Räumen. Als Ort des künstlerischen, kulturellen und politischen Austauschs sieht es sich in der Pflicht, öffentliche Räume auch gegen Widerstände als öffentlich zu bewahren. In diesem Sinne wurde für die Zeit um den G20-Gipfel eine Dauerkundgebung angemeldet: Vom 4. bis zum 8. Juli erklärt sich das Gängeviertel zur Oase und solidarisch mit den Gipfelprotesten. Das Programm der Dauerkundgebung ist vielfältig: Es wird Redebeiträge geben, die sich mit der Kunstfreiheit bzw. deren Einschränkung in anderen G20-Staaten auseinandersetzen, zudem wird die Bedeutung öffentlich zugänglicher Räume beleuchtet. Darüber hinaus wird eine Kleinkunstbühne, musikalische Begleitung und eine Übertragung der Lesungen in der Laeiszhalle »Empört Euch – Engagiert Euch: Gegen die Inszenierung der Macht« das Programm bereichern. Ebenso wird es verschiedene Informationsstände geben.
Nach mehrmalig abgesagten und verschobenen Kooperationsgesprächen mit den Behörden erfuhr der Anmelder des Gängeviertels am 18. Mai, dass die lange vorbereitete Kundgebung aufgrund der Einrichtung einer nun sogenannten "grünen Zone" nicht wird stattfinden können. Schließlich veröffentlichte die Freie und Hansestadt Hamburg eine Allgemeinverfügung. Diese bestimmt, dass vom 7. Juli, 6 Uhr bis 8. Juli,17 Uhr innerhalb eines 38 Quadratkilometer großen Stadtbereichs keine Versammlung unter freiem Himmel durchgeführt werden dürfen. Zudem ordnete sie die sofortige Vollziehbarkeit der Allgemeinverfügung an. Die Allgemeinverfügung wurde dem Gängeviertel am 9. Juni per E-mail übersandt.
Weder die Vorgehensweise der Behörden noch die Allgemeinverfügung an sich sind für das Gängeviertel tragbar. Die Klage ist erhoben.
Es lebe die freie Oase!