Hamburg. Richter halten Versammlungsverbot in der Innenstadt für gerechtfertigt. Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht möglich.
G20
Verwaltungsgericht verbietet Dauerdemo im Gängeviertel
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Das Gängeviertel darf während des G20-Gipfels keine Dauerkundgebung durchführen
© Andreas Laible | Andreas Laible