25. November 2011 Neuigkeiten, Startseite

Denkmalschutz statt Glas, Stahl, Putz



Die Initiative „Komm in die Gänge“ ist hoch erfreut über die Unterschutzstellung von „Speckhaus“ und „Kutscherhäusern“. Mit dieser neuen rechtlichen Grundlage kann die anstehende, umfassende Sanierung des Viertels gemeinsam mit dem Michel-Architekten Joachim Reinig und der Baukommission der Gängeviertelgenossenschaft und des Vereins Gängeviertel e.V. beginnen.

In den vergangenen 2 Jahren hat die Initiative bereits mit zahlreichen kleineren Sanierungsmaßnahmen behutsam und denkmalgerecht den weiteren Verfall der Häuser verhindert. Ebenso ehrenamtlich wie diese Arbeiten fand ein umfangreiches kulturelles Programm statt, wie jüngst der „Lesemarathon“, die Ü-60-Party FALTENROCK oder Diskussionen zum bedingungslosen Grundeinkommen, diverse Ausstellungen und Konzerte. Auf unzähligen Rundgängen fand lebendige Denkmalvermittlung mit unterschiedlichen Schwerpunkten statt, für Schulklassen, Studierende, Touristen und viele Weitere. Selbstverständlich soll bei den anstehenden Baumaßnahmen auch das einzige nicht denkmalwürdige Gebäude Valentinskamp 32 („Druckerei“) denkmalgerecht saniert werden, als integraler Bestandteil des historischen Gesamtensembles Gängeviertel und dessen kultureller und sozialer Struktur.

Für die Initiative ist der Denkmalbegriff auch mit einer sozial- und kulturgeschichtlichen Dimension verknüpft, die in diesem Viertel mit neuem Leben gefüllt wird. Die Mischung von Wohnen und Arbeiten, sozialem und kulturellem Leben besitzt eine lange Hamburger Tradition, die die Initiative mit der Wohn- und Kulturgenossenschaft im Gängeviertel fortführt. Einzelpersonen können ebenso wie Stiftungen als FördergenossInnen diesen Gemeinschaftsgedanken unterstützen.

Die Unterschutzstellung ist ein weiterer Schritt, dieses für Hamburgs historisches Gedächtnis unverzichtbare Viertel langfristig vor Immobilienspekulation zu schützen. Die Initiative hofft, mit der Finanzbehörde einen Partner gefunden zu haben, der das Gängeviertel allen Bürgerinnen und Bürgern für einen langen Zeitraum generationsübergreifend als offenen Lebens- und Arbeitsraum zur Verfügung stellt. Daher kommt auch bei der Höhe des Erbpachtzinses nur ein symbolischer Wert in Frage, der die jahrelang geleistete ehrenamtliche Arbeit bislang und in den noch folgenden Jahren in der Kalkulation berücksichtigt.



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