Hamburg. Richter halten Versammlungsverbot in der Innenstadt für gerechtfertigt. Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht möglich.
G20
Verwaltungsgericht verbietet Dauerdemo im Gängeviertel
Von Oliver Schirg
Hamburg. Richter halten Versammlungsverbot in der Innenstadt für gerechtfertigt. Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht möglich.
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