04. Juli 2017 Neuigkeiten, Startseite

Grenzenlose Bewegungsfreiheit abgesagt

Gastfreundschaft und Solidarität mehr denn je angesagt - Klage des Gängeviertels abgewiesen


Am Montag, den 3. Juli, wurde die Klage des Gängeviertels auf Durchführung der Kundgebung „Für grenzenlose Bewegungsfreiheit“ vorm Oberverwaltungsgericht abgewiesen. Die Dauerkundgebung im Innenhof der Schier's Passage unterliegt damit weiterhin der Allgemeinverfügung, die mit 38km2 die größte Versammlungsverbotszone der Stadtgeschichte festlegt. Somit wäre eine Durchführung der Veranstaltung nur von Dienstagabend 18 Uhr bis Freitagmorgen 5.59 Uhr möglich gewesen. Zu den zentralen Zeiten des Gipfels wäre die Kundgebung damit unterbunden worden. „Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist für uns unteilbar, und wir werden auch unsere Kundgebung nicht in genehme und unangenehme Teile spalten lassen“, sagt die Initiative „Komm in die Gänge“.


Da der bisherige Umgang mit angemeldeten Kundgebungen und Camps auch für diese Versammlung nichts Gutes erwarten ließ, haben wir uns entschieden die Kundgebung abzusagen. Denn repressive Vorkontrollen und Durchsuchungen werden wir unseren Besuchern nicht zumuten. Stattdessen konzentrieren wir unsere Kräfte lieber auf unser kulturelles Programm und unsere Rolle als Gastgeber – die jetzt dringender denn je nötig ist.


Unser normales kulturelles und soziales Programm ist davon selbstverständlich nicht betroffen, da uns auch weiterhin von Innenbehörde und Polizei Zugänglichkeit garantiert wird. Heute Abend wird beispielsweise die Ausstellung „Amphitheatreffknoten“ im MOM-Artspace der Fabrique gemeinsam mit der Behörde für Kultur und Medien eröffnet werden, und am Mittwoch findet das Live-Streaming von „Lesen ohne Atomstrom“ aus der Laeiszhalle wie geplant statt.



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