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Holländischer Investor will Gängeviertel räumen lassen

Hanzevast lehnt Angebot der Künstler ab, bis Februar auszuziehen - Entscheidendes Urteil in der nächsten Woche - Weiter Streit über Rückkaufsumme

Seit gestern kann nicht mehr von einer "Hausbesetzung" im Gängeviertel gesprochen werden: Knapp 100 Künstler haben eine Selbstverpflichtung unterschrieben, im Falle der endgültigen Übergabe des Areals durch die Stadt an den niederländischen Investor Hanzevast die Häuser zu räumen. Rechtsanwalt Thomas Scholle übergab im Auftrag des Senates die Namenslisten dem Oberlandesgericht.

Hanzevast will sich darauf jedoch nicht einlassen und beharrt weiterhin auf einer sofortigen Räumung. "Wir haben kein Interesse mehr daran, den rechtswidrigen Zustand zu dulden", betonte Rechtsanwalt Thomas J. Meyer, der die von Hanzevast gegründete Hamburger Gängeviertel Gesellschaft (HGV) vertritt. Die Selbstverpflichtung sei formal und inhaltlich untauglich, so Meyer: "Wir glauben, dass sich in den Gebäuden weitaus mehr Menschen aufhalten als unterschrieben haben." Hanzevast befürchtet eine Wohnnutzung durch die Künstler. Dann wäre eine Räumung weitaus schwieriger durchzusetzen als bei einer reinen Gewerbenutzung.

Nach eigenen Angaben halten sich die Künstler nur tagsüber zwischen neun und 22 Uhr in den provisorischen Ateliers auf. "Schade, dass Hanzevast nicht auf unser Angebot eingeht", sagte Sprecherin Christine Ebeling. "Es ist ein großes Entgegenkommen von unserer Seite. Ich gehe davon aus, dass sich alle Künstler anschließen werden. Doch Hanzevast will offenbar eine sofortige Räumung erzwingen."

In erster Instanz war Hanzevast gescheitert. Das Urteil soll nun am Mittwoch verkündet werden. Eine Räumung will der Senat offenbar um jeden Preis verhindern: Scholle mahnte das Oberlandesgericht, im Sinne der Deeskalation die Selbstverpflichtung der Künstler sowie die "Verhältnismäßigkeit" zu berücksichtigen. Gestatte das Gericht eine Räumungsklage, vergrößere sich das Konfliktpotenzial erheblich.

Hanzevast-Anwalt Meyer wies Vorwürfe zurück, mit dem Festhalten an der Räumungsforderung nur den Preis für den Rückkauf in die Höhe treiben zu wollen. Er gehe weiterhin davon aus, dass Hanzevast auch die dritte, im Februar fällige Rate überweisen werde.

Sollten die zähen Verhandlungen zwischen Senat und Hanzevast über eine Rückkaufsumme für das Gängeviertel in Höhe von rund 2,6 Millionen Euro jedoch bald abgeschlossen sein, wären sowohl die Räumung als auch alle Gerichtsurteile hinfällig. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Kramer machte gestern aber schon vor der abschließenden Urteilsverkündung indirekt deutlich, dass eine Räumung wohl zwingend durchgeführt werden müsse, sollte Hanzevast weiter Eigentümerin bleiben. Die Stadt sei in der Pflicht, einen vertragsgemäßen Zustand, also einen Leerstand der Räume, herzustellen - wenn auch nicht sofort.

Nach der Besetzung der Häuser durch die Künstler im August habe die Stadt versäumt, ihre Besitzschutzrechte wahrzunehmen, sagte Kramer. Somit habe sie Mitschuld an der aktuellen Situation. Hanzevast habe nun das Recht, auch vor Zahlung der letzten Kaufpreisrate am 2. Februar die Häuser im geräumten Zustand zu begehen. Außerdem dürften keine neuen Nutzungsvereinbarungen zwischen Senat und Künstlern geschlossen werden, da seit Zahlung der zweiten Rate im Oktober jederzeit eine Übergabe möglich sein müsse.

Über den Stand der Rückkaufgespräche erteilten Senats- und Hanzevast-Vertreter auch gestern keine Auskunft. Es gehe ausschließlich noch ums Geld, war zu hören.

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