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Hamburg (Print Vermischtes) Kommentar

Lebensnahe Entscheidung

Die Zukunft des Gängeviertels ist mehr als vielleicht andere Nutzungskonflikte in der Stadt ein Thema, das Emotionen weckt. Das macht die gerichtliche Aufgabe, in solchen Fällen den gestörten Rechtsfrieden herzustellen, in der Regel nicht einfacher. Dem Hanseatischen Oberlandesgericht ist das mit seinem Urteil im Rechtsstreit zwischen dem niederländischen Investor Hanzevast und der Hansestadt über

Die Zukunft des Gängeviertels ist mehr als vielleicht andere Nutzungskonflikte in der Stadt ein Thema, das Emotionen weckt. Das macht die gerichtliche Aufgabe, in solchen Fällen den gestörten Rechtsfrieden herzustellen, in der Regel nicht einfacher. Dem Hanseatischen Oberlandesgericht ist das mit seinem Urteil im Rechtsstreit zwischen dem niederländischen Investor Hanzevast und der Hansestadt überzeugend gelungen.

Das OLG hat einerseits die Stadt nicht verpflichtet, nun aktiv gegen die Gebäudenutzer im Gängeviertel vorzugehen. Das ist nachdrücklich zu begrüßen. Andererseits ist jetzt klargestellt, dass die Stadt keinen Nutzungsvertrag mit Dritten über die verkauften Grundstücke abschließen darf. Das stärkt die Eigentümerrechte. Insgesamt ist die OLG-Entscheidung abgewogen, fair und lebensnah - auch im Hinblick auf die laufenden Verhandlungen mit dem niederländischen Investor über einen Rückkauf des Gängeviertels. Noch wird über den Preis gepokert, und der Senat hat recht, sich nicht unter unangemessenen Zeitdruck setzen zu lassen. Auf der anderen Seite liegt es im wohlverstandenen Interesse dieser Landesregierung, in Sachen Gängeviertel eine Lösung zu erreichen, die finanziell vertretbar, die nachhaltig ist und möglichst viele Interessen unter einen Hut bringt. Das ist schwierig genug. Dieser Senat hat zu viele Konfliktherde.

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