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Hamburger Gängeviertel Künstler können vorerst bleiben

Der Streit um das von Künstlern besetzte Hamburger Gängeviertel dauert auch nach einem Urteil des Oberlandesgerichts an. Ohne Zustimmung des Investors darf die Stadt zwar keine Nutzungsverträge mit Dritten abschließen - die Besetzer dürfen trotzdem vorerst bleiben.
Besetztes Haus im Gängeviertel: Keine Entscheidung über das Nutzungskonzept

Besetztes Haus im Gängeviertel: Keine Entscheidung über das Nutzungskonzept

Foto: ddp

Hamburg - Patt im Streit um das Hamburger Gängeviertel: Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts ist die Stadt Hamburg nicht gezwungen, die von Künstlern besetzten Häuser zu räumen. "Das Gericht hat die Stadt nicht verpflichtet, aktiv gegen die Nutzer der Gebäude im Gängeviertel vorzugehen, da die Übergabe der Gebäude nicht unmittelbar bevorsteht", sagte Gerichtssprecher Conrad Müller-Horn.

Auch der niederländische Investor Hanzevast bekam allerdings in einem Punkt recht: Demnach darf die Stadt keinen Nutzungsvertrag mit Dritten über die Grundstücke abschließen. Der Sprecher stellte allerdings klar, das Gericht habe nicht über das Nutzungskonzept des Gängeviertels entschieden, sondern darüber, welche Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag resultierten.

Hanzevast hatte das historische Quartier 2006 von der Stadt gekauft und bislang zwei von drei Raten des Kaufpreises fristgerecht bezahlt. Im Vertrag hatte sich Hamburg dazu verpflichtet, keine neuen Nutzungsverträge mit Dritten zu vereinbaren und das Grundstück frei zu übergeben. Noch in erster Instanz war der niederländische Investor mit seinem Antrag gescheitert. Auch eine Einigung der Parteien scheiterte Anfang November.

Hanzevast wollte ursprünglich ein Szenequartier mit Büros, Geschäften und edlen Wohnungen auf dem 7000 Quadratmeter großen Areal errichten. Um das zu verhindern, besetzten mehr als 200 Künstler leerstehende Gebäude und mobilisierten die Öffentlichkeit.

Inzwischen verhandelt die Stadt mit Hanzevast über einen Rückkauf des Viertels. Der Ausgang der Gespräche ist allerdings laut beiden Seiten ungewiss. Sollte Hamburg das Areal zurückkaufen, ist die Entscheidung des Oberlandesgerichts hinfällig. Bis dahin beharrt Hanzevast auf die Einhaltung des Vertrags und weist Vorwürfe zurück, damit den Rückkaufpreis in die Höhe treiben zu wollen. Thomas Meyer, Anwalt des Investors, geht davon aus, dass auch die dritte Rate des Kaufpreises bis Anfang Februar überwiesen wird.

Die Künstler beurteilen das Urteil positiv. "Für uns ändert sich im Moment nichts", sagte Christine Ebeling von der Gängeviertel-Initiative. "Wir warten weiterhin auf ein Verhandlungsergebnis und hoffen, dass sich die Stadt mit Hanzevast bald gütlich einigen wird."

cte/dpa/ddp